Informationen zur Teilnahme

Die Informationen auf diesen Seiten sind für an Keramik und Kunsthandwerk interessierte Menschen gedacht, die niveauvolle Töpfer- und Kunsthandwerkermärkte besuchen wollen und nicht immer  wieder auf jene Veranstaltungen hereinfallen möchte, die sich mit dem Namen schmücken, um dann Hobbykunst und Händlerwaren anbieten zu lassen.

Da jedoch immer mehr Emails  von Menschen eintreffen, die an einer Teilnahme interessiert sind, hier nun die Teilnahmebedingungen für die 6 von der Autorin der Seiten organisierten  Veranstaltungen.

Für alle anderen Veranstaltungen gelten in etwa ähnliche Teilnahmebedingungen. Professionalität wird grundsätzlich vorausgesetzt. Die Veranstalter können wir nicht nennen, wir verweisen hier auf die entsprechenden Veröffentlichungen.

Die Teilnahmebedingungen:

§ 1 - Teilnahmeberechtigt  sind Töpfer, Kunsthandwerker und Künstler, die ihre Kunst /ihr Kunsthandwerk hauptberuflich ausüben oder auf den Umsatz aus dem Verkauf ihre Arbeiten für ihren Lebensunterhalt existenziell angewiesen sind. Nebenberufliche Kunsthandwerker, die ein festes Einkommen aus anderer Quelle beziehen, sind nicht auf Einkünfte dieser Märkte angewiesen.

§  2 - Eine gewerbliche Anmeldung oder die Künstleranerkennung beim Finanzamt muss nachgewiesen werden.

§  3 - Töpfer müssen eine qualifizierte Ausbildung nachweisen (VHS o.ä. Kurse, Keramikerklassen in Kunstschulen ohne anerkannten Abschluss, Autodidaktismus qualifizieren nicht) und sollten nach dem gültigen Handwerksrecht in der Handwerksrolle eingetragen sein oder einen entsprechenden Status (Diplom) nachweisen können. Das gilt für alle Techniken des Töpferhandwerks.

§  4 - Bereich Schmuck: Hersteller von Gold- und Silberschmuck müssen eine fundierte Ausbildung nachweisen (mindestens Gesellenbrief). Autodidakten werden nicht zugelassen. Aus fertig gekauften Einzelteilen zusammengestellter Schmuck, Modeschmuck aus Plastik und ähnliches ist nicht zugelassen. (Siehe § 5)

§  5 - Handelsware ist nicht zugelassen!!! auch nicht als dekoratives Nebenprodukt aus befreundeter Werkstatt. Ausnahmen: Eindeutig zuordenbares Zubehör wie Duftöle, Honiglöffel u.ä., das in Verbindung mit eigenen Produkten verkauft wird. Sollte auch nur teilweise Handelsware gefunden werden, kann dies zum Marktverweis ohne Erstattung der Kosten führen.

§  6 - Die angebotenen Arbeiten müssen in eigener Werkstatt entworfen und hergestellt sein. Giesskeramik ist als Teil des Keramikhandwerks nur zugelassen, wenn die Formen nachweislich auf eigenen Entwürfen beruhen.

§ 12 - Die persönliche Anwesenheit der Kunsthandwerker auf einem Markt ist grundsätzlich erwünscht. Nur in Ausnahmefällen werden andere Personen wie Lebensgefährten oder Angestellte, die selbst Handwerker oder Künstler sind, als alleinige Stellvertreter akzeptiert. Reine Verkäufer auf Lohn- oder Kommissionsbasis sind Händler und entsprechen somit nicht der Grundidee eines dieser Märkte.

§ 13 - Stände: Die  Stände werden nicht gestellt. Aus Sicherheitsgründen sind Gartenpavillons (3 x 3 m, Plastik, Alu-Stangen) nicht zugelassen.

Weitere Informationen sowie die Höhe der Werbekostenanteile werden mit den Einladungen und Anmeldungen verschickt, nachdem klar ist, ob die Bewerberin oder der Bewerber den Bedingungen  entspricht und ihre - seine Arbeiten zum Anspruch der Märkte passen.

Die Bewerbung sollte beinhalten:

  • Bilder der Arbeiten, damit die Verantwortlichen einen Eindruck der Arbeiten bekommen.
  • Der berufliche Werdegang - Nachweise über Ausbildung (Keramik und Schmuck)
  • Gewerbliche Anmeldung bzw. Künstleranerkennung
  • Eine Internetpräsentation mit den notwendigen Informationen kann natürlich das Schicken von Bildern per Schneckenpost ersetzen. In dem Fall genügt eine Email.
  • Wer auf konventionelle Art geschickte Bilder zurückbekommen möchte, sollte Rückporto und einen entsprechenden Umschlag beilegen.

Die Adresse für die von der Agentur Töpfer, Künstler, Kunsthandwerker verantworteten Veranstaltungen finden Sie im Impressum